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Die Klinik Bad Reichenhall informiert zum Thema “Corona“

Der Gesetzgeber hat nun zum 1. März 2023 die Maskenpflicht und die Verpflichtung zur Durchführung von Coronatests in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ausgesetzt.

Somit entfällt auch bei uns die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske. Sofern Sie sich aber mit einer FFP-2 Maske sicherer fühlen, bleibt es Ihnen frei, eine solche zu tragen. Gerne stellen wir Ihnen Masken zur Verfügung.

Es wird aktuell zur Aufnahme auch nicht mehr das Vorliegen eines Testergebnisses verlangt. Bei Aufnahme werden wir Sie jedoch darum bitten, einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

Auch wenn es jetzt erfreulicherweise eine Entspannung bei den Corona-Regeln gibt, bitten wir Sie, die noch verbleibenden Hygiene- und Abstandsregeln zu berücksichtigen, so dass wir nicht gezwungen werden, die Schutzmaßnahmen wieder zu verstärken.

Ihr Team der Klinik Bad Reichenhall