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Gut zu wissen

Bevor Sie einen Aufenthalt in der Klinik Bad Reichenhall planen, sollten Sie klären, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung vorliegen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Auch die Zustimmung des jeweiligen Kostenträger muss vorher eingeholt werden. Das ist in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung oder eine gesetzliche oder private Krankenkasse.

Unsere Klinik ist von der Deutschen Rentenversicherung, allen Kranken- und Ersatzkassen sowie den Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) anerkannt. Für die so genannte Anschlussrehabilitation (AHB) nach Operationen oder stationärer Behandlung im Krankenhaus gilt ein besonderes Verfahren.

Näheres zur Antragstellung erfahren Sie hier.