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Zuzahlung

eWenn Sie stationär in einer Rehaklinik aufgenommen werden, verlangt der Gesetzgeber von Patienten eine Zuzahlung von 10 Euro täglich. Davon befreit sind Empfänger von Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Übergangsgeld vom Sozialamt. Ausnahmen bestehen auch für Menschen mit geringem Einkommen.

Einige Euro-Geldscheine als Fächer

Die Zuzahlung ist auf 42 Tage pro Jahr begrenzt. Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) in unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sind maximal 14 Tage im Kalenderjahr zuzahlungspflichtig. Wurden innerhalb des Kalenderjahres bereits Zuzahlungen geleistet (z.B. bei Krankenhausaufenthalt), werden diese von den maßgeblichen Zuzahlungstagen abgezogen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem Träger, der Ihnen die Rehabilitation gewährt – also bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse. 

Bei einer ambulanten Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.

Informationen für Ihren Aufenthalt
Patienten, deren Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse ist, leisten Ihre Zuzahlung nach Aufforderung durch die Patientenverwaltung an der Rezeption. Bitte beachten Sie den dortigen Aushang.
Patienten, deren Kostenträger die gesetzliche Rentenversicherung ist, leisten Ihre Zuzahlung direkt an die Rentenversicherung. Von dieser erhalten Sie nach Ihrer Abreise eine Zahlungsaufforderung nach Hause.