Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Aufnahme eines Angehörigen des Patienten als Begleitperson

Stand: 01.01.2025

In beschränktem Umfang besteht die Möglichkeit, dass während Ihres stationären Aufenthaltes in der Klinik Bad Reichenhall eine Begleitperson aufgenommen werden kann. Hierzu gelten folgende Bedingungen:

Allgemein

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 3 Übernachtungen bzw. höchstens die Aufenthaltsdauer des begleiteten Patienten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Begleitpersonen während des Klinikaufenthaltes kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
  • Die Teilnahme an Vorträgen des „Gesundheits- und Bildungs-Programms für Patienten“ ist kostenlos möglich und wünschenswert.
  • Bewegungsbad und MTT können von den Begleitpersonen leider nicht genutzt werden.
  • Für die Übernachtung und die übliche, in der Klinik Bad Reichenhall angebotene Verpflegung (Vollpension), werden € 70,00 pro Tag (Der Umsatz unterliegt nach §§ 2 Abs. 3, 27 Abs. 22 S. 3 UStG sowie § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG nicht der Umsatzsteuerpflicht) berechnet. Bei der Abrechnung wird der An- und Abreisetag als 1 Tag berechnet. Zusätzlich wird die ortsübliche Kurtaxe entsprechend der Kurtaxverordnung für die bayerischen Staatsbäder erhoben.
  • Nimmt eine Begleitperson von der Klinik gebotene Leistungen nicht voll in Anspruch, tritt eine Minderung des Pauschalsatzes nicht ein.

Zahlung Ihrer Unterbringung

  • Der Aufenthalt ist am Anreisetag oder am nächsten Werktag nach dem Anreisetag unaufgefordert an der Rezeption zu begleichen. Die Zahlung kann in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
  • Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 09.00 Uhr zur Verfügung.
  • Prüfen Sie bitte beim Verlassen des Zimmers, ob Sie nichts vergessen haben.

Kontakt

Klinik Bad Reichenhall