Allgemeine Vertragsbedingungen zur Aufnahme eines Angehörigen des Patienten als Begleitperson
Stand: 01.01.2025
In beschränktem Umfang besteht die Möglichkeit, dass während Ihres stationären Aufenthaltes in der Klinik Bad Reichenhall eine Begleitperson aufgenommen werden kann. Hierzu gelten folgende Bedingungen:
Allgemein
- Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 3 Übernachtungen bzw. höchstens die Aufenthaltsdauer des begleiteten Patienten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Begleitpersonen während des Klinikaufenthaltes kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
- Die Teilnahme an Vorträgen des „Gesundheits- und Bildungs-Programms für Patienten“ ist kostenlos möglich und wünschenswert.
- Bewegungsbad und MTT können von den Begleitpersonen leider nicht genutzt werden.
- Für die Übernachtung und die übliche, in der Klinik Bad Reichenhall angebotene Verpflegung (Vollpension), werden € 70,00 pro Tag (Der Umsatz unterliegt nach §§ 2 Abs. 3, 27 Abs. 22 S. 3 UStG sowie § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG nicht der Umsatzsteuerpflicht) berechnet. Bei der Abrechnung wird der An- und Abreisetag als 1 Tag berechnet. Zusätzlich wird die ortsübliche Kurtaxe entsprechend der Kurtaxverordnung für die bayerischen Staatsbäder erhoben.
- Nimmt eine Begleitperson von der Klinik gebotene Leistungen nicht voll in Anspruch, tritt eine Minderung des Pauschalsatzes nicht ein.
Zahlung Ihrer Unterbringung
- Der Aufenthalt ist am Anreisetag oder am nächsten Werktag nach dem Anreisetag unaufgefordert an der Rezeption zu begleichen. Die Zahlung kann in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
- Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 09.00 Uhr zur Verfügung.
- Prüfen Sie bitte beim Verlassen des Zimmers, ob Sie nichts vergessen haben.
Kontakt
Klinik Bad Reichenhall
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Patientenservice
- 08651 709-0
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