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Ihre Knie sind der Dreh- und Angelpunkt für bewegliche Beine – ob beim Laufen, Radfahren oder Sport. Wir sorgen dafür, dass Sie nach Erkrankungen wieder schnell mobil werden.
Ein starkes Knie trägt uns durchs Leben
Wie wichtig das Kniegelenk ist, erfahren wir meist erst bei Verletzungen wie einem Kreuzband- oder Meniskusriss. Plötzlich ist unser ganzer Alltag nicht mehr zu bewältigen. Das gilt auch bei Verschleißerkrankungen und Entzündungen in zunehmendem Alter, wenn die Schmerzen jeden Schritt zur Qual machen.
Eine Knie-Reha kann dabei helfen, eine Operation zu verhindern oder – falls die OP unvermeidlich ist – danach die Mobilität wiederherzustellen. In der Klinik Bad Reichenhall bieten wir sowohl Reha-Maßnahmen als auch eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Knie-Operationen an, zum Beispiel nach dem Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Knie-TEP).
Bei einer fortgeschrittenen Arthrose werden die Knorpel im Kniegelenk so dünn, dass die Knochen aneinanderreiben – eine sehr schmerzhafte Angelegenheit. In der Regel ist dann eine Operation notwendig, bei der ein künstliches Gelenk eingesetzt wird. Das kann entweder eine Teilprothese sein oder eine Total-Endoprothese (Knie-TEP).
Künstliches Kniegelenk
Beim Einsatz einer Knie-Prothese wird das erkrankte Knie ganz oder teilweise durch ein künstliches Gelenk ersetzt (sog. künstliches Knie). Ist nicht das gesamte Kniegelenk betroffen, gibt es auch die Möglichkeit einer Knieteilprothese. Muss das gesamte Kniegelenk ersetzt werden, spricht man von einer Totalendoprothese (Knie-TEP). Nach der Knie-TEP OP folgt eine spezielle Knie-Reha, um Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich wieder auf ein aktives Leben vorzubereiten.
Kreuzbandriss
Ein Problem, das nicht nur Fußballstars kennen: Beim Umknicken oder Verdrehen des Beins können die Kreuzbänder im Knie reißen. Kommt es zu einer vollständigen Durchtrennung, ist eine Operation mit anschließender Reha erforderlich. In der Klinik Bad Reichenhall haben wir sehr viel Erfahrung in der Behandlung von Sportlern und Unfallopfern.
Meniskus-Verletzungen
Die klassische „Skifahrer-Erkrankung“ entsteht durch Verdrehen oder Rotation des Kniegelenks. Reißt der Meniskus dabei, ist eine OP unvermeidlich, um die volle Funktionalität des Gelenks wieder herzustellen. Im Anschluss unterstützt eine Reha nach Knie-OP die Betroffenen dabei, wieder ein aktives Leben zu führen.
Umstellungsosteotomie (Knie-Fehlstellung)
Eine Umstellungsoperation dient dazu, Fehlstellungen der Beine zu korrigieren. Das bekannteste Beispiel dafür sind die sogenannten O-Beine. Durch die OP soll eine einseitige Belastung des Kniegelenks mit eventuellen Folgeerkrankungen vermieden werden. Aufgabe der anschließenden Reha ist die Mobilisierung und die Normalisierung des Gangbilds.
Knie-Sehnenreizungen
Durch hohe Belastung der Kniescheibensehne entsteht eine chronische Reizung, die in Sportlerkreisen als „Jumper-Knee“ bekannt ist. Starke Schmerzen unter Belastung, die bis zur Spitze der Kniescheibe (Patella) ausstrahlen, sind das übliche Symptom. Neben Manueller Therapie steht in der Reha vor allem die Schmerzbehandlung im Vordergrund.
Diagnostik und Behandlung
Umfangreiche Aufnahmeuntersuchung mit Arztgespräch
Sozialanamnese
Gang-Analyse
Knochendichtemessung/Osteoporosebestimmung (in Kooperation mit Facharztpraxis)
Ultraschall
Röntgen
MRT/CT bei Bedarf (in Kooperation mit Facharztpraxis)
Mit Blick auf die Alpengipfel steigt die Freude an der Reha von ganz allein. Genießen Sie unseren Standort im Berchtesgadener Land – mit einer einzigartigen Verbindung aus Freizeitwert auf gesundheitsförderndem Heilklima. Herzlich willkommen in Bayerns Süden!
Bieten Sie vegetarische, vegane, glutenfreie und laktosefreie Speisen an?
Standardmäßig gibt es zu allen Mahlzeiten auch ein vegetarisches Menü. Falls medizinisch notwendig bereiten wir auch eine auf Sie abgestimmte Sonderkost für Sie zu.
Bitte informieren Sie unsere Ernährungsberatung vor Rehaantritt über Ihren Bedarf an Sonderkost.
Was kostet mich die Reha? Gibt es finanzielle Unterstützung?
Der Kostenträger übernimmt die Kosten für die Rehabilitation (Unterbringung, therapeutische Leistungen, notwendige Reisekosten). Darüber hinaus besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.
Rehabilitanden müssen grundsätzlich eine Zuzahlung leisten. Diese Beträgt ca. 10 Euro pro Tag. Es gibt Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht, z. B. bei Anrechungen von bereits geleisteter Zuzahlung, bei geringem Einkommen oder bei Bezug von Entgeltersatzleistungen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger (in der Regel Rentenversicherung oder Krankenversicherung).